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Tipp der Woche:

Moderne Wundversorgung bei chronischen Wunden – Herausforderung und Spezialbetreuung

Wie umfangreich die Wundversorgung sein sollte, hängt ganz von der Wunde ab. Bei einem kleinen, sauberen Papierschnitt reicht zum Beispiel ein Pflaster. Bei einem ordentlichen Kratzer durch eine Katze sollte die Wunde bereits desinfiziert werden. Ist man auf der Straße gestürzt und hat sich die Hand aufgeschürft, so ist eine gründliche Reinigung mit Wasser, eine Desinfektion sowie meist ein Pflaster oder ein Verband sinnvoll. Bei großen Wunden, zum Beispiel ausgelöst durch eine verfehlte Silvesterrakete, sieht das schon ganz anders aus. Das wird dann schnell ein Fall für ein spezielles Wundmanagement durch einen Spezialisten.

Die Wundversorgung hat immer das Ziel, eine best- und schnellstmögliche Heilung zu gewährleisten. Je nach Alter, Gesundheitszustand und Ausmaß der Wunde heilen Wunden bedeutend besser oder schlechter. In jüngeren Jahren ist in der Regel bei kleineren Wunden kaum eine Wundversorgung notwendig. Im höheren Alter und/oder bei bestimmten Vorerkrankungen muss die Wundheilung hingegen häufig unterstützt werden.

Die Phasen der normalen Wundheilung größerer Wunden mit Narbenbildung verdeutlichen dies:

Exsudative Phase: Es findet Blutgerinnung und Schorfbildung statt, die Wunde wird provisorisch verschlossen. Eine Entzündung entsteht und ggf. sondert die Wunde Wundsekret, eine klare Flüssigkeit, ab.

Proliferative Phase: Es bildet sich Granulationsgewebe, eine Art Ersatzhaut, die die Wunde zeitweise verschließt.

Reparative Phase: Das Granulationsgewebe wandelt sich in Bindegewebe um, die Wundränder nähern sich noch mehr aneinander an.

Gerade im höheren Alter und bei bestimmten Vorerkrankungen funktionieren all diese Prozesse nicht mehr so gut. Die Wunde bleibt zum Beispiel in der exsudativen Phase stecken. Sie nässt und entzündet sich, heilt aber nicht ab. Möglicherweise bildet sich auch ein wenig Granulationsgewebe, aber dann entzündet sich die Wunde und die Heilung geht nicht weiter. In dem Fall ist die professionelle Wundversorgung notwendig, um die Heilung zu unterstützen.

Es gibt einige Wunden, die besonders gründlich versorgt werden müssen oder die besondere Maßnahmen benötigen. Dazu zählen zum Beispiel: sehr große, klaffende Wunden, Messerstichverletzungen, Bisswunden (sowohl durch Tiere als auch durch Menschen), Chronische Wunden (wie Ulcus cruris, Dekubitus/Druckgeschwür) und Wunden, die durch langes Liegen in derselben Position verursacht werden.

Chronische Wunden betreffen einen großen Teil der Menschen im höheren Lebensalter. Die Regenerationsfähigkeit der Haut nimmt ab, sodass Wunden, die früher normal abgeheilt wären, nun lange Zeit offenbleiben und sich dadurch Besonderheiten bei der Wundversorgung ergeben. Verbreitete Krankheiten wie Diabetes mellitus tragen zusätzlich dazu bei, dass Wunden schlechter heilen.

Nicht selten sind Menschen aus Scham der Meinung, sich mit ihrer offenen Wunde abfinden zu müssen. Dies ist gefährlich, da eine offene Wunde ein hohes Risiko für schwere Infektionen darstellt. Weiterhin ist eine Beeinträchtigung der Lebensqualität zu befürchten. Mit der richtigen Wundversorgung kann Ihre Wunde möglicherweise bereits in einigen Wochen wieder verheilt sein.

Chronische Wunden stellen insbesondere für die Betroffenen eine hohe Herausforderung und auch Belastung dar. Die Beeinträchtigung der Lebensqualität ist bei lang dauernder Wundheilung nicht zu unterschätzen. Die Patienten und deren Angehörige sind oftmals nicht nur Wochen, sondern Monate oder Jahre durch diese Wunden beeinträchtigt. Insgesamt ist die Zahl der Menschen mit chronischen Wunden ansteigend, analog zur demografischen Entwicklung wird auch in Zukunft mit einem weiteren Anstieg dieses Phänomens zu rechnen sein.

Wir in unseren Apotheken setzen bereits seit vielen Jahren, als zusätzlichen Service, Wundexpert*innen ein. Frau Taccogna-Schweizer ist examinierte Altenpflegerin, Palliativfachkraft und Leiterin unserer AktivCare Abteilung. Sie kommt nach Terminvereinbarung zu den Patienten und kümmert sich um die Wundversorgung vor Ort. Ziel ist es, Patienten mit chronischen Wunden durch ein systematisches Wundmanagement, mit einer objektiven Einschätzung der Wunde und einer standardisierten, evidenzbasierten Therapie und der Verwendung moderner Wundauflagen eine Verbesserung der Lebensqualität zu bringen und langwierige Wunden auf den Weg der Heilung zu bringen. Dies geht aber nur mit Geduld, Erfahrung und einer guten Kooperation mit den behandelnden Ärzten, den Betroffenen und den Angehörigen.

Am Anfang steht dabei immer die Diagnose des Arztes, die die Ursachen der Wundentstehung beziehungsweise der Wundheilungsstörungen erfasst. Im weiteren Behandlungsverlauf übernehmen Wundexpert*innen die Wunddokumentation sowie die Kausal- und Begleittherapie.

Bei der Verordnung der speziellen Wundauflagen auf Kassenrezept ist gerade ziemliche Unruhe. Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) appelliert in einer Pressemitteilung am 11. November 2024 an die Gesundheitspolitik, trotz des Koalitionsbruchs Lösungen zu finden, um die bereits parteiübergreifend konsentierte Verlängerung der Übergangsfrist für Wundversorgungs-Studien umzusetzen. Die aktuell geltende Frist läuft am 2. Dezember 2024 aus. „Ohne eine Fristverlängerung drohen erhebliche negative Auswirkungen auf die Versorgung der Menschen mit chronischen Wunden“, warnt BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Hintergrund ist, dass noch bis zum 2. Dezember 2024 für die sogenannten „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ eine Übergangsfrist gilt, in der sie ohne konkreten Nachweis des therapeutischen Nutzens in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnungs- und erstattungsfähig waren.

Nach dem Ende der Frist müssen die Hersteller der betroffenen, unter anderem antimikrobiell wirkenden silber- oder polyhexanid-haltigen Wundauflagen oder Hydrogele, deren medizinische Notwendigkeit und den therapeutischen Nutzen beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) nachweisen. Erst wenn der Nutzen auf Basis der Evidenz durch klinische Studien positiv nachgewiesen werden konnte, werden die Wundauflagen als „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ in die Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie aufgenommen und sind dann weiter in der GKV erstattungsfähig.

Gesundheitspolitiker:innen des Bundestages und des Bundesrates sowie das Bundesgesundheitsministerium hatten in den letzten Monaten bereits eine Fristverlängerung um 18 Monate konsentiert, die über einen Änderungsantrag an das laufende Gesetz zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit angehängt werden sollte. „Nach dem Aus der Ampelregierung besteht hier dringender Handlungsbedarf, um das für die Wundversorgung und die Anwender:innen wichtige Vorhaben umzusetzen“, so Möll.

Der BVMed stehe in intensiven Gesprächen mit Abgeordneten, dem Gesundheitsministerium und dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Der Ernst der Lage sei von allen erkannt. Das Ministerium habe das Vorhaben auf eine Prioritätenliste gesetzt, sofern noch Bundestagsbeschlüsse im Gesundheitsbereich vorgenommen werden. Jetzt sei der Bundestag am Zug, rasch eine Lösung zu finden, so der BVMed.

Ich wünsche Ihnen eine besinnliche Adventszeit und entspannte Weihnachtstage

Ihr Christof Mühlschlegel mit Team. 

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